Steigen die Temperaturen, stellt sich für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche eine konkrete Frage: Ab wann gilt Hitzefrei bei der Arbeit? Der Begriff existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht als eigenständiger Anspruch. Den Arbeitgeber trifft jedoch eine gesetzliche Pflicht, bei bestimmten Raumtemperaturen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Grundlage sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel ASR A3.5. Wir erläutern die Grenzwerte, die Pflichten je Arbeitsumfeld und wie digitale Zeiterfassung Ihnen hilft, Arbeitszeiten bei Hitze flexibel anzupassen.
Zusammenfassung
- „Hitzefrei" ist kein Rechtsbegriff: Der Arbeitgeber muss ab 26 °C Lufttemperatur am Arbeitsplatz Maßnahmen ergreifen
- Ab 30 °C sind verstärkte Maßnahmen Pflicht, ab 35 °C ist der Raum als ständiger Arbeitsplatz ungeeignet
- Die Pflichten unterscheiden sich nach Arbeitsumfeld: Büro, Produktion, Außendienst, Homeoffice
- Der Betriebsrat hat bei Hitzeschutzmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG
- Digitale HR-Werkzeuge helfen, Arbeitszeiten flexibel anzupassen und Maßnahmen zu dokumentieren
Was bedeutet Hitzefrei am Arbeitsplatz rechtlich?
Der Begriff „Hitzefrei" beschreibt umgangssprachlich die Pflicht des Arbeitgebers, bei hohen Raumtemperaturen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Einen eigenständigen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Die rechtliche Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), konkretisiert durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur". Diese Regel definiert Temperaturgrenzwerte und die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
Als Arbeitgeber müssen Sie verstehen: Es geht nicht um einen freien Tag. Die Pflicht besteht darin, die Arbeitsbedingungen anzupassen, durch technische Maßnahmen, organisatorische Regelungen oder im Extremfall die Freistellung vom Arbeitsplatz. Die Arbeitsleistungspflicht der Beschäftigten bleibt bestehen, solange Sie keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen.
Rechtliche Grundlagen im Überblick: ArbStättV (in Kraft seit 2004, zuletzt geändert 2023), ASR A3.5 (gültige Fassung seit August 2022), UV-Schutzverordnung (in Kraft seit April 2024 für Arbeiten im Freien).
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Ab wie viel Grad muss der Arbeitgeber handeln?
Die ASR A3.5 definiert drei Temperaturstufen, ab denen der Arbeitgeber handeln muss. Die Grenzwerte beziehen sich auf die Lufttemperatur am Arbeitsplatz im Innenraum, nicht auf die Außentemperatur. Ab wann Hitzefrei bei der Arbeit greift, hängt also von der gemessenen Raumtemperatur ab.
| Lufttemperatur am Arbeitsplatz | Erforderliche Maßnahmen | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|
| ab 26 °C | Lüften, Sonnenschutz, Bereitstellung von Getränken | Erste Maßnahmen obligatorisch |
| ab 30 °C | Ventilatoren, Lockerung der Kleidungsordnung, zusätzliche Pausen, Arbeitszeitverlagerung | Verstärkte Maßnahmen zwingend |
| ab 35 °C | Raum als ständiger Arbeitsplatz ungeeignet: Freistellung oder gleichwertige Maßnahmen | Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar |
Hinweis: Die Temperaturgrenzwerte gelten für die Lufttemperatur am Arbeitsplatz im Innenraum. Die Außentemperatur spielt für die Pflichten im Büro keine direkte Rolle. Entscheidend ist, wie warm es am Schreibtisch gemessen wird. Für Arbeiten im Freien gelten separate Regelungen.
Hitzefrei am Arbeitsplatz ist an klare Grenzwerte geknüpft: Ab 26 °C sind erste Maßnahmen Pflicht, ab 30 °C verschärfen sich die Anforderungen, und ab 35 °C dürfen Sie den Raum nicht mehr als dauerhaften Arbeitsplatz nutzen. Der Arbeitgeber entscheidet, welche konkreten Maßnahmen er ergreift. Er muss aber nachweisen können, dass sie ausreichen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Hitze im Büro?
Im Büro muss der Arbeitgeber die thermische Belastung am Arbeitsplatz nach ASR A3.5 bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen: Außenjalousien, Klimaanlagen und Ventilatoren senken die Raumtemperatur wirksamer als alleiniges Lüften. Erst wenn technische Mittel ausgeschöpft sind, greifen organisatorische Regelungen.
Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen die Verlagerung der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden, die Genehmigung von Homeoffice und die Anpassung der Pausenzeiten. Ab 26 °C muss der Arbeitgeber zudem kalte Getränke bereitstellen, bei körperlicher Arbeit früher als bei sitzender Tätigkeit. Die Lockerung der Kleidungsordnung gehört ebenfalls zu den angemessenen Maßnahmen: Shorts, T-Shirts und Sandalen können im Büro erlaubt werden, soweit die Arbeitssicherheit dem nicht entgegensteht.
Dokumentieren Sie jede Maßnahme schriftlich. Bei einer Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie rechtlich und erleichtert künftigen Hitzewellen den Rückgriff auf bewährte Maßnahmen.
Gelten besondere Regeln für körperliche Arbeit im Freien?
Für Arbeiten im Freien wie Bau, Landschaftsbau oder Lieferverkehr gelten eigene Regelungen. Seit April 2024 verpflichtet die UV-Schutzverordnung den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung für UV-Strahlung durchzuführen, Beschäftigte zu unterweisen und Schutzmaßnahmen festzulegen. Ab einem UV-Index von 8 muss der Arbeitgeber die Arbeitszeiten anpassen oder technische Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bei Hitze im Freien gilt: Für körperlich schwere Arbeit greifen in der Praxis niedrigere Temperaturschwellen als im Büro. Ab etwa 30 °C Außentemperatur bei schwerer körperlicher Arbeit muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen: Schattenplätze, Getränke, häufigere Pausen. Bei extremer Hitze verlagert sich die Arbeitszeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Die Personalplanung hilft Ihnen, Schichten flexibel zu verschieben und den Personaleinsatz an die Temperaturen anzupassen.
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Homeoffice?
Im Homeoffice trifft den Arbeitgeber ebenfalls eine Fürsorgepflicht. Die Kontrolle der Raumtemperatur ist jedoch schwieriger. Der Beschäftigte muss selbst für eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung sorgen: Lüften, Sonnenschutz und ausreichende Belüftung. Hitzefrei für Arbeitnehmer im Homeoffice gibt es nicht als pauschalen Anspruch. Die Arbeitsleistungspflicht bleibt bestehen.
Der Arbeitgeber kann Homeoffice als Hitzeschutzmaßnahme erlauben, wenn die Wohnung kühler ist als das Büro. Bei extremer Hitze kann der Wechsel ins Homeoffice eine angemessene Maßnahme im Sinne der ASR A3.5 sein. Fällt die technische Ausrüstung durch Hitze aus, etwa ein überhitzter Rechner, muss der Beschäftigte dies dokumentieren und dem Arbeitgeber mitteilen.
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Hitze?
Der Betriebsrat hat bei Hitzeschutzmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Das betrifft die Regelung der Arbeitszeiten, Pausen und die Lockerung der Kleidungsordnung. Der Betriebsrat kann einen verbindlichen Hitzeschutzplan fordern und auf dessen Umsetzung bestehen.
Als Arbeitgeber binden Sie den Betriebsrat frühzeitig in die Erstellung des Hitzeschutzplans ein. Gibt es keinen Betriebsrat, gilt die Betriebsvereinbarung oder der individuelle Arbeitsvertrag. Hitzefrei und die Pflichten des Arbeitgebers lassen sich so verbindlich und nachvollziehbar regeln. Konflikte bei der nächsten Hitzewelle werden vermieden.
Checkliste für einen betrieblichen Hitzeschutzplan
Ein Hitzeschutzplan verschafft Ihnen als Arbeitgeber Handlungssicherheit: Sie wissen, welche Maßnahmen bei welcher Temperatur greifen und wer dafür verantwortlich ist. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, einen verbindlichen Plan aufzustellen.
- Erfassen Sie die betroffenen Arbeitsbereiche: Büro, Produktion, Außendienst, Homeoffice
- Definieren Sie Maßnahmen je Temperaturschwelle: 26 °C, 30 °C, 35 °C
- Regeln Sie den Zugang zu kalten Getränken und Kühlgeräten
- Kommunizieren Sie die Maßnahmen an alle Beschäftigten über einen festen Kanal
- Legen Sie flexible Arbeitszeiten fest: Verlagerung in die Morgenstunden, Homeoffice, angepasste Pausen
- Dokumentieren Sie alle ergriffenen Maßnahmen für den Fall einer Kontrolle
- Bestimmen Sie Verantwortlichkeiten: Wer entscheidet wann über die Umsetzung?
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Das Personal Management System von Kelio vernetzt Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement und Personalplanung. Hitzebedingte Absenzen werden transparent erfasst, Schichten lassen sich in die kühleren Stunden verschieben, und die Dokumentation der Fürsorgepflicht erfolgt automatisch. Sie gewinnen Zeit, wahren die Rechtssicherheit und erhöhen die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten.
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