Fehlplanungen im Betrieb können schnell zu Problemen bei Erfüllung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit führen und werfen die Frage auf, wer im Falle von Minusstunden die Verantwortung trägt. In solchen Fällen ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen und die Verantwortlichkeiten klar zu verstehen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, was Minusstunden sind, welche Rechte Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende haben und wie Minusstunden vorausschauend mit den richtigen Technologien vermieden werden können.
Was versteht man unter Minusstunden?
In Arbeitsverhältnissen sind Minusstunden ein häufiges Konfliktthema und entstehen, wenn die festgelegte Arbeitszeit nicht erfüllt wird. Es gibt unterschiedliche Szenarien, die zu Minusstunden führen können, sowohl durch das Verhalten des Arbeitnehmers als auch durch betriebliche Umstände.
Definition von Minusstunden: Wann entstehen sie?
Minusstunden entstehen, wenn die geleistete Arbeitszeit unter der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit liegt. Sie können auftreten, wenn der Arbeitnehmende den Arbeitsplatz vorzeitig verlässt, verspätet erscheint oder während der Arbeitszeit private Erledigungen tätigt.
Typische Szenarien: Minusstunden durch weniger Aufträge oder Betriebsplanung
In der Praxis existieren jedoch auch typische Szenarien, in denen Minusstunden vom Arbeitgebenden selbst verursacht werden. So kann es bei Auftragsmangel oder ineffizienter Betriebsplanung erforderlich werden, dass der Arbeitgebende die Arbeitszeit der Mitarbeitenden verkürzt.
Abgrenzung: Minusstunden vs. Überstunden
Überstunden | Minusstunden |
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Überstunden entstehen, wenn der Arbeitnehmende mehr arbeitet als vertraglich vereinbart. Überstunden werden vom Arbeitgebenden angeordnet oder mit diesem vereinbart. In der Regel werden Überstunden durch Freizeit oder monetär vergütet. | Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmende weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Minusstunden entstehen durch frühzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes, zu spät kommen oder auf Anordnung des Arbeitgebenden. Minusstunden müssen nachgearbeitet oder mit Überstunden ausgeglichen werden. |
Überstunden Minusstunden Überstunden entstehen, wenn der Arbeitnehmende mehr arbeitet als vertraglich vereinbart. Überstunden werden vom Arbeitgebenden angeordnet oder mit diesem vereinbart. In der Regel werden Überstunden durch Freizeit oder monetär vergütet. Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmende weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Minusstunden entstehen durch frühzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes, zu spät kommen oder auf Anordnung des Arbeitgebenden. Minusstunden müssen nachgearbeitet oder mit Überstunden ausgeglichen werden.
Minusstunden durch Arbeitgeber verursacht: Ist das erlaubt?
Im Umgang mit Minusstunden ist ein umfassendes Verständnis der Rechtslage notwendig. In verschiedenen Gesetzestexten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten geregelt.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird der Begriff „Arbeitszeit“ definiert. Diese Definition ist im Kontext von Minusstunden wichtig, da sie den Unterschied zwischen tatsächlicher Arbeitszeit und Fehlzeiten vorgibt.
Krankheit, Urlaub und Feiertage sind gemäß §§2 ff EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz) keine Minusstunden und sind vom Arbeitgebenden zu vergüten.
Verantwortung des Arbeitgebers bei Fehlplanung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflichten der Vertragsparteien im Falle eines Vertragsschlusses. Aus § 615 BGB geht hervor, dass Arbeitgebende den vereinbarten Lohn weiterhin zahlen müssen, wenn Minusstunden durch ihn selbst verursacht werden (z.B. Auftragsmangel).
Darf der Arbeitgeber unbezahlte Minusstunden anordnen?
Gemäß §615 BGB kann der Arbeitgebende nur dann unbezahlte Minusstunden anordnen, wenn der Arbeitnehmende selbst schuld ist. Dies ist zum Beispiel bei Arbeitsverweigerung der Fall.
Wer trägt die Verantwortung für Minusstunden?
Aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt sich, dass es bei Fortzahlung des Lohns entscheidend ist, wer die Minusstunden verursacht hat.
Unterschiedliche Szenarien: Verschulden des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers
Muss der Arbeitgebende aufgrund der Auftragslage oder Betriebsplanung Mitarbeitende nach Hause schicken, so muss der Lohn weiterhin gezahlt werden.
Verursacht der Mitarbeitende die Minusstunden, so sind diese nachzuholen oder können vom Gehalt abgezogen werden – unter der Bedingung, dass dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Was passiert bei Betriebsunterbrechungen (z. B. Schließung, Pandemie)?
Im Falle von Betriebsunterbrechungen – etwa einer Schließung oder einer Pandemie – trägt der Arbeitgebende das Risiko und ist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 819/09) entschied, dass Minusstunden nur dann verrechnet werden dürfen, wenn der Arbeitnehmer vertraglich zum Ausgleich verpflichtet ist. Auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Az. 4 Sa 423/20) stellte klar, dass Minusstunden nur abgezogen werden dürfen, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Zudem kann bei einer Freistellung im Vergleich der Arbeitnehmer Minusstunden nicht ausgleichen, was zu Lasten des Arbeitgebers geht.

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Dürfen Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden?
Die Gerichtsurteile zeigen auf, unter welchen Bedingungen Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden dürfen. Diese Entscheidungen werfen die Frage auf, wie Arbeitgebende mit Minusstunden umgehen müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
Regelungen im Arbeitsvertrag: Was steht drin?
Ob Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden können, ist abhängig von den tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen. Dies ist nur zulässig, wenn der Abzug ausdrücklich im Vertrag geregelt ist.
Umgang mit Minusstunden ohne vertragliche Regelung
Ohne klare Vereinbarungen trägt der Arbeitgebende die Verantwortung und bleibt bei von ihm verursachten Minusstunden zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Widerspruchsmöglichkeiten für Arbeitnehmende
Ein fehlendes vertragliches Fundament schafft Unsicherheiten für Arbeitnehmende und Arbeitgebende - insbesondere bei der Handhabung von Minusstunden. In solchen Fällen sollten Mitarbeitende ihre Rechte kennen und gegebenenfalls Widerspruchsmöglichkeiten nutzen, um unzulässige Belastungen oder Gehaltsabzüge zu vermeiden.
Wie können Arbeitnehmende ihre Rechte schützen?
Um ihre Rechte zu wahren, können Arbeitnehmende präventive Maßnahmen ergreifen und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Klare Strategien, wie eine klare Kommunikation und die präzise Arbeitszeiterfassung, helfen, unzulässige Gehaltsabzüge abzuwehren.
Protokollierung von Arbeitszeiten: Ein Muss?
Die Arbeitszeiterfassung ist gemäß Arbeitszeitgesetz Pflicht. Diese Pflicht kann von den Arbeitgebenden auf den Mitarbeitenden übertragen werden. Allerdings ist die Dokumentation der Arbeitszeiten für den Mitarbeitenden in jedem Fall vorteilhaft. Insbesondere in Konfliktfällen kann der Mitarbeitende seine eigene Leistung nachweisen.
Mit einer Zeiterfassungssoftware mit integriertem Arbeitszeit-Rechner ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und der Nachweis der Arbeitszeiten gesetzeskonform umsetzbar.
Gespräche mit dem Arbeitgebenden: Tipps zur Verhandlung
Neben der Dokumentation der Arbeitszeit ist auch die Kommunikation mit dem Arbeitgebenden von Bedeutung. Bei drohenden Minusstunden sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden, um mögliche Lösungen zu entwickeln. Diese Gespräche sind auch zu dokumentieren.
Weiterhin ist es als Mitarbeitender wichtig, über die vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen im Unternehmen informiert zu sein.
Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
In bestimmten Fällen ist das Gespräch mit dem Arbeitgebenden nicht mehr sinnvoll. Folgende Fälle rechtfertigen den Einsatz eines Anwaltes:
- Verstoß gegen rechtliche Vorgaben
- Unrechtmäßige Kürzung des Gehalts
- Verweigerung der Entgeltfortzahlung
- Konflikt über den Verursacher der Minusstunden
- Keine Einigung im Gespräch
Lösungen für Arbeitgeber, um Minusstunden zu vermeiden
Zur Vermeidung von Konflikten, bei denen ein Anwalt erforderlich wird, können Arbeitgebende mit präventiven Maßnahmen Minusstunden schon im Vorhinein vermeiden.
Effektive Einsatzplanung: Vermeidung von Fehlzeiten
Eine effektive Einsatzplanung ermöglicht es Unternehmen, Minus- und Überstunden gezielt zu steuern, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende nicht ungewollt in den Minusbereich rutschen.
Durch die Verwendung einer Personalplanungssoftware ist die vorausschauende Planung der Personalkapazitäten, die saisonale Schwankungen berücksichtigt, leicht umsetzbar.
Flexible Arbeitszeitmodelle als Prävention
Flexible Arbeitszeitmodelle bieten großes Potential, Minusstunden zu vermeiden. Die Arbeitszeit richtet sich flexibel nach aktuellen Bedarfen, was die Flexibilität des Arbeitgebenden wesentlich erhöht.
Kommunikation mit dem Team: Transparenz schaffen
Insbesondere in flexiblen Arbeitszeitmodellen ist die Kommunikation mit dem Team erfolgsentscheidend. Erwartungen und Ziele sind klar zu kommunizieren, um Transparenz zu schaffen.
Häufige Fragen zu Minusstunden durch Arbeitgebende verursacht
Sind Minusstunden auch bei Teilzeit erlaubt?
Wenn die vereinbarte Arbeitszeit nicht erreicht wird, entstehen auch bei Teilzeitbeschäftigten Minusstunden. Entscheidend für die Entgeltfortzahlung ist, wer die Verantwortung für die Minusstunden trägt.
Was passiert bei Kündigung mit offenen Minusstunden?
Auch in diesem Fall ergibt sich der Umgang mit offenen Minusstunden daraus, wer diese zu verantworten hat. Ist der Mitarbeitende verantwortlich, so kann der Lohn gekürzt werden. Liegt die Verantwortung beim Arbeitgebenden, so ist der Lohn fortzuzahlen.
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Minusstunden aus?
Kurzarbeit ist eine Reduzierung der Arbeitszeit. Diese dürfen nicht zulasten des Arbeitnehmenden gelegt werden, wenn der Arbeitgebende die Kurzarbeit zu verantworten hat. Hier besteht in der Regel der Anspruch auf Kurzarbeitergeld, um einen möglichen Einkommensverlust auszugleichen.
Wie hilft eine Zeiterfassungslösung wie Kelio?
Eine effiziente Zeiterfassungslösung wie die von Kelio hilft, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu verwalten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Arbeitszeitmodelle wie flexible Arbeitszeiten, Schichtarbeit oder Teilzeit können problemlos verwaltet werden, und Arbeitszeiten werden in Echtzeit erfasst.
Mit Kelio werden Arbeitsstunden, Überstunden und Abwesenheiten automatisch berechnet und die Daten direkt an die Lohnabrechnung übermittelt, wodurch der Abrechnungsprozess vereinfacht wird. Zudem stellt die Lösung sicher, dass alle gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden.
Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten, Urlaube und Abwesenheiten eigenständig einsehen, was die transparente Kommunikation fördert und die Personalplanung sowie Ressourcenoptimierung erleichtert.